Strafrecht

Strafverteidigung

Ich biete Ihnen:

– Schnelle Einarbeitung in den jeweiligen Fall: Nachdem Sie mich für Ihren Fall mandatiert haben, beantrage ich umgehend Akteneinsicht und arbeite mich nach Gewährung der Akteneinsicht binnen weniger Tage (abhängig vom Umfang der Akten) intensiv in den Fall ein. Auf diese Weise kann bereits frühzeitig eine sinnvolle Strategie festgelegt werden. Dies kann in einigen Fällen dazu führen eine Hauptverhandlung zu vermeiden.

– Ausführliche Besprechungen bezüglich der Strategie für das Verfahren: In einem Strafverfahren geht es um Ihre Zukunft. Somit haben Sie aus meiner Sicht einen Anspruch darauf genau erklärt zu bekommen, wie das weitere Verfahren abläuft. Ich zeige Ihnen auf, mit welchen unterschiedlichen Strategien man das Strafverfahren angehen kann und welche Vorteile die einzelnen Strategien bringen und welche Risiken sie mit sich bringen. Letztlich werden wir gemeinsam eine Strategie festlegen, von der Sie überzeugt sind und die juristisch sinnvoll ist.

– Empfehlungen, welche nichtjuristischen Schritte vor der Hauptverhandlung zu ergreifen sind, um ein positives Bild zu erzeugen: Leider wird man nicht in allen Fällen die Durchführung der Hauptverhandlung verhindern können. In der Regel steht einem vor der Durchführung der Hauptverhandlung jedoch einige Zeit zur Verfügung. Diese sollte auf jeden Fall genutzt werden um z.B. die Anmeldung zu einer (neuen) Schule vorzunehmen, sich bei anderen sozialen Einrichtungen zu bewerben bzw. anzumelden, intensiv mit der Jugendgerichtshilfe zusammenzuarbeiten. Hier kann ich Ihnen für Sie persönlich sinnvolle Schritte aufzeigen sowie Adressen und Kontakte geben. Ein Engagement in diesem Bereich führt zum Einen in der Hauptverhandlung zu einer positiveren Sozialprognose (diese kann z.B den Unterschied zwischen Arrest und Sozialstunden ausmachen) zum Anderen haben Sie die Möglichkeit mit Hilfe dieser Unterstützungen einen neuen Abschnitt in ihrem Leben einzuleiten.

– Klare und realistische Einschätzungen der Erfolgsaussichten und der zu erwartenden Sanktionen: Ich werde Ihnen weder geringe Straferwartungen vorgaukeln, um Sie zu meiner Mandatierung zu bewegen, noch werde ich ihnen übertrieben hohe Sanktionen androhen, um nach der Urteilsverkündung meine Leistung besser aussehen zu lassen. Für mich ist eine offene und ehrliche Kommunikation zwischen Mandant und Rechtsanwalt Grundlage für eine gelungene Zusammenarbeit und Voraussetzung für ein befriedigendes Ergebnis des Strafverfahrens für Sie.